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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Institut intasco, Dortmund

§ 1 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Institut intasco durchgeführten Veranstaltungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung erkennt der/die Teilnehmer/in oder die entsendende Institution die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Institut intascoverbindlich an.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung erfolgt schriftlich anhand eines Anmeldeformulars, das per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden kann. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in zeitnah eine schriftliche Mitteilung zum Anmeldestatus.

§ 3 Seminargebühren

Die Seminargebühren sind in den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstaltungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung angegeben. Sie sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, Können im Einzelfall, nach Rücksprache mit der Geschäftsführung, Ratenzahlungen vereinbart werden.

§ 4 Absagen durch Institut intasco

Termine zur Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus sonstigen Umständen, ist Institut intasco berechtigt die Leistung innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Dies gilt auch für den Fall einer Unterschreitung der erforderlichen Mindestteilnehmerinnenzahl der Veranstaltung.

Die erforderliche Mindestteilnehmerinnenzahl ist abhängig vom jeweiligen Seminar. Kann eine Aus-, Fort- und Weiterbildungsleistung bei Ausfall einer Referentin/eines Referenten von einer anderen geeigneten Person erbracht werden, so ist grundsätzlich eine Auftragsübertragung möglich. Schadensersatzansprüche können bei der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden.

§ 5 Widerruf der Anmeldung durch die Teilnehmer

Ein Widerruf der Anmeldung durch die Teilnehmer oder die entsendende Institution muss schriftlich erfolgen und ist bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung kosten frei.

Bei einem Widerruf, der weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingeht, erhebt Institut intasco 50% der Seminargebühren; erfolgt der Widerruf bis zwei Tage vor Seminarbeginn stellt Institut intasco75% der Seminargebühren in Rechnung. Erfolgt eine Absage gar nicht oder am Tag des Seminarbeginns, erhebt Institut intasco die volle Seminargebühr.

Bei einer Erkrankung mit ärztlichem Attest besteht für den/die Teilnehmerdie Option, an einer Folgeveranstaltung teilzunehmen - falls von Institut intasco eine Folgeveranstaltung geplant sein sollte.

§ 6 Lehrmaterialien

Bei allen Veranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung stellt Institut intasco das hierfür notwendige Lehrmaterial für die Teilnehmer/innen zur Verfügung. Eine Reduzierung der Seminargebühr durch Selbsteinkauf des Lehrmaterials durch den /die Teilnehmer /inoder die entsendende Institution besteht nicht. Die Vervielfältigung - auch auszugsweise - der von Institut intasco bereitgestellten Lehrmaterialien ist grundsätzlich untersagt.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

Der/die Teilnehmer/in erkennt das Urheberrecht von Institut intasco bzw. die Urheberrechte der von Institut intasco eingesetzten freien Mitarbeiterlinnen an. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich verwendeter oder zur Verfügung gestellter elektronischer Medien (Ton- oder Bildträger, Dateien).

Die Nutzungsrechte der von Institut intasco erbrachten Leistungen gehen nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks auf den/die Teilnehmer/in über. Darüber hinausgehende Verwertungen (z.B. Vervielfältigungen) sind nicht Gegenstand des Vertrages und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von Institut intasco.

§ 8 Datenspeicherung

Institut intasco speichert die Daten der Teilnehmerlinnen elektronisch soweit dies geschäftsnotwendig ist. Die Teilnehmerlinnen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten für die Anmeldung und Erstellung von Zertifikaten von Institut intasco mittels EDV erfasst und gespeichert werden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regel gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 10 Gerichtsstand

1) Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer/in ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.

Gültig ab: 20. April 2017