„Idealtypisch ist nach der Aufnahme die reguläre Arbeit mit dem Jugendlichen wie an anderer Stelle beschrieben. Falls während der Betreuung gravierende Probleme entstehen, haben wir ein Verfahren mit individuellen Interventionsoptionen auf unterschiedlichen Ebenen eingeplant. Dazu gehört auch im Bedarfsfall eine richterliche Ermahnung bis hin zur Aufhebung des Unterbringungsbefehls.“
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