Auf einem niederrheinischen Vierkanthof betreibt der Neukirchener Erziehungsverein seit August 2010 das Angebot der Untersuchungshaftvermeidung und -verkürzung (UHV) für Jugendliche.
Auf dem Heckrathshof stehen sechs Plätze zur UHV gem. §§ 71, 72 JGG zur Verfügung sowie zwei Plätze zur Nachbetreuung gem. § 34 SGB VIII für Jugendliche, die nach der Hauptverhandlung noch weitere Betreuung benötigen.
Der Heckrathshof bietet mit seinen Nebengebäuden und dem großen Außengelände vielfältige Möglichkeiten für das Arbeitstraining. Aufgrund der ländliche Lage steht ein eher reizarmes Umfeld für die Jugendlichen zur Verfügung. Gleichzeitig sind die Städte Neukirchen und Moers fußläufig erreichbar.
In unmittelbarer Nähe ist die Einrichtung Neukirchener Kinder- und Jugenddorf gelegen, dessen Infrastruktur (z.B. Turn- und Schwimmhalle, Kleinspielfelder, Hochseilgarten usw.) genutzt werden kann.





Peter Eichenauer
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